Patentierung im Pharmabereich: Wie ImmunoLogik ihre Ideen schützt

Innovative Technologien in Form von IP sind in vielen Fällen die wichtigsten Assets junger Unternehmen. Von umso größerer Bedeutung ist der Schutz dieser Assets vor Nachahmern. Wir möchten Ihnen in diesem Artikel die Besonderheiten von pharmazeutischen Patenten erklären und aufzeigen, wie das IP von ImmunoLogik geschützt wird.

Patente erlauben es Unternehmen und Privatpersonen, ihre Erfindung während der Patentschutzdauer von 20 Jahren zu schützen. Als Gegenleistung müssen die dem Patent zugrundeliegenden Forschungs- und Entwicklungsergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, was den technologischen Fortschritt fördert. Dritte können von der gewerblichen Nutzung der patentierten Erfindung ausgeschlossen und die Nutzung kann gegen Entgelt in Lizenz gewährt werden.

Prozess des Anmeldeverfahrens

Häufig ist man bestrebt, Patente in allen für die Vermarktung wichtigen Industrieländern zu erwerben. Dazu wird in der Regel die erste Anmeldung in Deutschland oder Europa eingereicht.
Der Tag der Einreichung der Erstanmeldung legt den sogenannten Prioritätstag fest. Innerhalb eines Jahres ab dem Prioritätstag hat der Anmelder die Gelegenheit, eine internationale Nachanmeldung (PCT-Anmeldung) zu tätigen und nach weiteren 18 Monaten in die nationale Phase in allen anderen Ländern, in denen er Patenschutz haben möchte, unter Inanspruchnahme der Priorität der Erstanmeldung zu überführen.

Ca. 18 Monate nach dem Anmeldetag wird die Patentanmeldung veröffentlicht. Erteilt wird das Patent erst, nachdem die materiellen Voraussetzungen für die Patenterteilung im Rahmen des Prüfverfahrens festgestellt worden sind.

Besonderheiten bei pharmazeutischen Patenten

Aufgrund der langjährigen Entwicklung und den aufwändigen behördlichen Zulassungsverfahren ist der effektive Nutzungszeitraum für Grundlagenpatente in der Pharmaindustrie oftmals weniger als 10 Jahre. Durch den Patentschutz besteht die Möglichkeit, die für Forschung und Entwicklung getätigten Investitionen im Erfolgsfall besser zu refinanzieren. Zudem werden Anreize für weitere Innovationen geschaffen. Denn die Entwicklung neuer Medikamente ist zeitaufwendig und teuer und die Biotech- und Pharmaunternehmen tragen das Forschungsrisiko weitgehend allein. Vor diesem Hintergrund ist das Patentwesen für Biotech- und Pharmafirmen von höchster Bedeutung.

Neben dem Schutz der eigentlichen Erfindung stellt der Schutz der von den Gesundheitsbehörden geforderten Daten aus präklinischen und/oder klinischen Studien (Erstanmelderschutz) sicher, dass sich während der Schutzperiode nach der Marktzulassung kein anderes Unternehmen auf diese Daten beziehen und sie kommerziell nutzen kann.

Drei Arten von Patenten im Pharmabereich

Substanzschutzpatente

Ein Substanzschutzpatent ist ein Patent für eine Erfindung, das einen Wirkstoff, eine Wirkstoffkombination oder eine pharmazeutische Zusammensetzung schützt. Durch das Substanzschutzpatent ist es Dritten verboten, den Patentgegenstand herzustellen, anzubieten, in den Verkehr zu bringen, zu vertreiben oder auch ihn zu gewerblichen Zwecken zu besitzen, zu verwenden oder einzuführen.

Verfahrenspatente

Bei Verfahrenspatenten wird nicht der Wirkstoff selbst geschützt, sondern das Verfahren zu dessen Herstellung. Wird ein Erzeugnis durch das geschützte Verfahren unmittelbar hergestellt, ist der gewerbliche Besitz, das Angebot, das Inverkehrbringen oder die Verwendung des so hergestellten Erzeugnisses oder seine Einfuhr zu gewerblichen Zwecken eine Schutzverletzung.

Verwendungspatente

Die Kategorie der Verwendungspatente ist sehr speziell. Denn hier werden bestimmte therapeutische Verwendungen der Substanz patentiert. Dabei ist es keine Voraussetzung, ob der Wirkstoff bereits bekannt ist, von wesentlicher Bedeutung ist die Zweckbestimmung.

Für den Wirkstoffkandidaten IML-206 der ImmunoLogik wurde eine Anmeldung auf ein Anwendungspatent für die Behandlung von Infektionen mit Coronaviren eingereicht. Das Coronavirus SARS-CoV-2 wird die Menschheit sicherlich noch einige Jahre begleiten, unabhängig davon, ob und wann effektive Impfungen verfügbar sind. Eine Durchimpfung der Menschheit würde Jahre brauchen. Auch danach wird es einen medizinischen Bedarf für einen Wirkstoff geben für Infizierte, die nicht geimpft sind, sich nicht impfen lassen wollen oder aber bei denen ein Impfstoff nicht anschlägt. Dieses Marktpotential wird sich die ImmunoLogik durch ein derartiges Patent für IML-206 exklusiv sichern können. Die nächsten Schritte im Patentverfahren sind im Februar 2021 eine PCT-Anmeldung und im August 2022 die Nationalisierung für die wichtigsten Staaten bzw. Territorien.